• Berufliche Qulifikation

    Schön das Sie mich gefunden haben


    Am 1. März 2023 ist die Verordnung zur Ausbildung von Assistenzhunden (AH und V) in Kraft getreten, die eine gesetzliche Grundlage für die Ausbildung von Assistenzhunden schafft. Die Verordnung legt im Abschnitt "Zulassung der Ausbildungsstätten" fest, welche Anforderungen Ausbildungsstätten erfüllen müssen. Wir sind verpflichtet, diese Standards einzuhalten und diese öffentlich darzustellen. Dazu habe ich den folgenden Text sowie eine angefügte Übersichtstabelle erstellt, in der unsere Erfüllung der Anforderungen nachvollziehbar dokumentiert ist.

    Falls Sie nach dem Lesen noch Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne können Sie die Unterlagen auch persönlich bei mir einsehen. Für ein persönliches Gespräch biete ich einen kostenlosen, unverbindlichen Ersttermin an, bei dem alle offenen Fragen geklärt werden können.


    Meine berufliche Laufbahn begann mit einer Ausbildung zur Gärtnerin, bevor ich zur Goldschmiedin umgeschult habe. Nachdem ich meinen Meistertitel erlangt hatte, war ich 22 Jahre lang selbstständig als Goldschmiedemeisterin tätig. Krankheitsbedingt musste ich jedoch meine Selbstständigkeit aufgeben.

    Mein beruflicher Weg führte mich anschließend zu einem Bildungsträger, wo ich als Lehrkraft in den Bereichen Mathematik, Deutsch, Allgemeinbildung sowie „Deutsch als Zweitsprache“ und „Deutsch als Erstsprache“ tätig war. Ich betreute auch Jugendliche in schwierigen Lebensumständen auf ihrem Weg zum Hauptschulabschluss, um ihnen die Möglichkeit einer Berufsausbildung zu eröffnen. In dieser Zeit absolvierte ich umfangreiche Weiterbildungen im pädagogischen Bereich.

    Nach dem Wechsel zur Handwerkskammer übernahm ich Aufgaben in der Akquise von Auszubildenden sowie in der konzeptionellen Zusammenarbeit mit Schulen. Zudem war ich verantwortlich für die Auswertung und Abrechnung gegenüber dem Wirtschaftsministerium und der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Außerdem war ich Mitglied im Prüfungsausschuss für die Meisterprüfung sowie in den Bereichen „Ausbildung der Ausbilder“ und „Fachkaufmann und Fachkauffrau“.

    Seit dem 1. März 2024 bin ich selbstständige Hundetrainerin. Meine Ausbildung zur Hundetrainerin habe ich bei der ATN abgeschlossen und ich bilde mich regelmäßig weiter, insbesondere im Rahmen von Fortbildungen beim IBH.

    Im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeiten habe ich unter anderm Weiterbildungen zu gruppendynamischen Prozessen, Demenzschulung und Prävention und Intervention sexueller Gewalt absolviert. Zudem leitete ich ehrenamtlich den Besuchs- und Begleitdienst der Malteser mit Hund und war dort als Trainerin tätig. Über acht Jahre hinweg besuchte ich mit meinem Hund Aladin ehrenamtlich ein Altenheim sowie Kindergärten und Grundschulen. Dadurch konnte ich wertvolle Einblicke in verschiedene Krankheitsbilder und Entwicklungsstufen gewinnen, die auch für die Arbeit mit Assistenzhund-Kunden relevant sind. Im Anhang befinden sich die gesetzlichen Anforderungen für die "Zulassung als Ausbildungsstätte für Assistenzhunde". In der rechten Spalte stehen die Titel        der entsprechenden Unterlagen. Diese Titel sind mit den Nachweisen verlinkt.


  • Anforderungen an eine Ausbidlungsstätte für Assistenzhunde

    Zulassung von Ausbildungsstätten für Assistenzhunde

    die Zulassung als Ausbildungsstätteersetzt nicht einen nach §11 Nummer 8f TierSchG erforderliche Erlaubnis.

    Zulassungsvorrausetzungen für die Ausbildung zu allen Assistenzhundearten(§3Absatz1)

    Nachweise

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